Bezüglich der Belastung durch elektromagnetische Aussendungen, landläufig auch als "Funkstrahlung" bekannt, ist zu beachten, daß das Ausmaß der jeweiligen Belastung und einer Wechselwirkung mit organischem Gewebe grundsätzlich von mehreren Faktoren abhängt. Für das bessere Verständnis der Materie sind vorab einige Informationen zu verinnerlichen.
Die geläufigste Kenngröße hierbei ist die Leistung, mit der das jeweilige Signal abgegeben wird. Hierbei gilt, daß die Belastung mit steigender Sendeleistung zunimmt. Eine Reduktion der Sendeleistung funktechnischer Einrichtungen auf das tatsächlich benötigte Minimum ist sehr gut geeignet, mögliche Belastungen auf ein ungefährliches Niveau zu reduzieren. Ein angenehmer Nebeneffekt dieser Maßnahme ist ein geringerer Energiebedarf des jeweiligen Senders.
Die maßgebliche Kenngröße für das Auftreten von Wechselwirkungen mit organischem Gewebe ist die Frequenz, mit welcher eine elektromagnetische Aussendung erfolgt. Je niedriger diese Frequenz ist, desto größer ist die Wellenlänge und umso geringer fällt eine Wechselwirkung mit organischem Gewebe aus. Die maximal mögliche Intensität einer Wechselwirkung wird vereinfacht dargestellt erreicht, sobald eine einzelne (Sinus-) Welle kurz genug ist, um vollständig vom "Ziel" aufgenommen zu werden.
Das Ausmaß einer "Strahlenbelastung" hängt ferner stark vom Abstand zum Sender ab. Je weiter weg man sich vom Sender befindet, desto geringer ist die elektromagnetische Feldstärke, welcher man ausgesetzt ist.
Außerdem hat zu einem nicht unerheblichen Teil auch die Bandbreite (Frequenzbereich, den eine Aussendung gleichzeitig überstreicht) einer Aussendung Einfluß auf die Intensität einer Belastung. Je mehr Bandbreite ein Signal belegt, desto mehr Energie wird übertragen.
Aus diesen Grundlagen ergibt sich nun folgendes Bild:
- hohe Sendeleistungen sind schädlicher, als niedrige
- hohe Frequenzen sind schädlicher, als niedrige
- hohe Bandbreite ist schädlicher, als niedrige
- geringer Abstand ist schädlicher, als hoher
Ferner folgt daraus, daß die selbe Sendeleistung, die zum Beispiel auf einer Frequenz um 5 Megahertz noch völlig unbedenklich ist, auf 5 Gigahertz durchaus zu einer gefährlich hohen Dosis elektromagnetischer Emmissionen führen kann. Das ist zum Beispiel der Grund, warum für WLAN (2,4 und 5 GHz-Bereich) nur vergleichsweise geringe Sendeleistungen im Milliwattbereich zulässig sind, während ein aufwendig elektromagnetisch abgeschirmter Mikrowellenherd aufgrund der gewünschten und zum funktionieren notwendigen Wechselwirkung auf 2,55 GHz eine hohe Leistung von 500 Watt und mehr auf das eingegebene organische Material abgibt. Würde ein WLAN-Router statt 100 Milliwatt satte 100 Watt auf seine Antennen geben, würde einem das aus naheliegenden Gründen ziemlich den Tag versauen, wogegen zum Beispiel im Amateurfunkbereich auf Kurzwelle (3 - 30 MHz) Sendeleistungen von bis zu 750 Watt zulässig und unbedenklich sind. Kommerzielle Anbieter fahren noch weitaus höhere Leistungen.
Außerdem ergibt sich, daß der notwendige sogenannte Personenschutzabstand umso geringer ausfallen darf, je hoher die verwendeten Frequenzen und je niedriger die Sendeleistungen sind. Der genauen Berechnungen der jeweiligen Grenzwerte für Abstände und Leistungen in Verbindung mit der Frequenz liegen recht komplexe Algorithmen und weitere Kenngrößen zugrunde, die hier für die vereinfachte Erklärung jedoch ausnahmsweise außer Acht gelassen werden. Diese Grenzwerte, die Verfahren zur Ermittlung und weitere Richtlinien zur sogenannten "Elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV)" sind hier in Deutschland im EMVG (Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln) geregelt.
Letztlich ist die Intensität einer Wechselwirkung umso höher, je geringer die Körpermasse des Probanden ist. Deswegen ist es zum Beipiel keine gute Idee, Kleinkinder mit einem Handy oder ähnlichem spielen zu lassen, während es eingeschaltet ist. Schon aus Sicherheitsgründen sollte man in dieser Hinsicht schon allein die bloße Möglichkeit von Entwicklungsstörungen bedenken.
Ausführliche Informationen rund um das Thema stellt die BNetzA (Bundesnetzagentur, früher RegTP) zur Verfügung.
Um das Belastungspotential unterschiedlicher Funkdienste und -anwendungen einschätzen zu können, hier nun ein kurzer beispielhafter Überblick über verwendete Sendeleistungen:
- Radaranlagen: bis zu 100 Megawatt, gepulst
- MDR Thüringen auf 92,5 MHz, Standort Inselsberg: 100 kW
- Antenne Thüringen auf 102,5 MHz, Standort Ronneburg: 30 kW
- Landeswelle Thüringen auf 105,8 MHz, Standort Gera/Stadtwald: 1 kW
- DAB Sendeanlage in Gera-Langenberg (Hain): 10 kW für alle Sender
- DVB-T Sendeanlage auf 482 - 522 MHz in Gera-Langenberg (Hain): 50 kW für alle Sender
- DECT Basisstation auf 1,88 - 1,9 GHz: 250 mW ungeregelt (Mobilteil ~10 mW), bedingt durch Zeitmultiplexverfahren und GFSK-Modulation erhöhte Spitzenbelastung (gepulst)
- GSM 900 MHz (D-Netz): Handy 2 Watt regelbar, gepulst, Basis bis zu 50 Watt
- GSM 1800 MHz (E-Netz): 1 Watt regelbar, gepulst, Basis 10 Watt
- UMTS 2 GHz: Handy 250 mW, Basis bis zu 80 Watt, nicht gepulst
- LTE 700 - 2700 MHz: Handy 200 mW, Basis bis zu 80 Watt
- SRD (Short Range Device) auf 433 MHz wie zB Funkkopfhörer: 10 mW
- PMR 446,0 - 446,1 MHz: 500 mW
- Freenet 149,02 - 149,12 MHz: 500 mW
- CB-Funk bis zu 12 Watt, abhänging von der Betriebsart
- Amateurfunk: bis zu 750 Watt, abhänging von Frequenz und Betriebsart
- Bluetooth Klasse 1: 100 mW, Klasse 2: 2,5 mW, Klasse 3: 1 mW (in diese Klasse fallen zB. auch BT Headsets)
- WLAN 2,4 GHz: bis zu 100 mW, 5 GHz: bis zu 200 mW, mit Auflagen bis zu 4 Watt (Meldepflicht > 1 Watt)
Ob und in welchen Ausmaß elektromagnetische Signale nun die Gesundheit beeinträchtigen, ist ein immer wieder kontrovers dikutiertes Thema. Meist werden in derartigen Diskussionen wichtige Aspekte außer Acht gelassen, um das Ergebnis wunschgemäß in die eine oder andere Richtung zu lenken. Unzweifelhaft fest steht jedoch, daß es definitiv zu Wechselwirkungen bei entsprechender Exposition kommt. Ob diese Wechselwirkungen schädlich sind, hängt in erster Linie von den oben genannten Größen (Frequenz, Sendeleistung, Sicherheitsabstand etc.) ab. Gäbe es diese Wechselwirkungen nicht, könnte man sie sich auch nicht zunutze machen (Mikrowelle, Sonnenbad (ja, Licht ist auch "nur" ein EM-Signal), Infrarotbestrahlung, Röntgen, MRT, CT usw.). Der Grat zwischen Nutzen und Schaden hängt nach meiner Einschätzung lediglich von der Dosierung (Dauer und Intensität der Exposition) ab. So sind zum Beispiel 5 Minuten Sonnenbad gut für den Teint, 50 Minuten können Jahrzehnte später Hautkrebs auslösen. Ähnlich ist es bei Handynutzern. Wer sehr viel mit dem Handy am Kopf telefoniert, hat ein inzwischen erwiesenes erhöhtes Tumorrisiko, als ein Wenigtelefonierer, der obendrein ein Headset benutzt.
Imissionen durch jegliche elektromagnetische Nutzsignale lassen sich mittels geeigneter Abschirmungen wirksam reduzieren, sofern eine adäquate Standortwahl allein noch nicht zum gewünschten Ergebnis führt.
Hier nicht mit aufgeführt sind Emissionen und Imissionen, welche im Zusammenhang mit Funkstörungen stehen, da Funkstörungen unter anderem dadurch gekennzeichnet sind, daß sie unkontrolliert auf unterschiedlichsten Frequenzen mit nicht definierter Leistung und meist sehr breitbandig auftreten. Eine ausreichend präzise Einschätzung des Gefahrenpotentials ist daher pauschal nicht möglich. Aus diesem Grund werden in der Regel im Zuge der jeweiligen Störungsbearbeitung entsprechende Messungen vorgenommen.
Fakt ist jedoch, daß Funkstörungen eben wegen dieser Eigenarten nicht nur als äußerst lästig, sondern tatsächlich auch als potentiell gefährlich einzustufen sind! Eine undichte Mikrowelle oder ein defekter Induktionsherd im Haushalt eines Herzschrittmachträgers kann für diesen durchaus tödliche Folgen haben. Die Gefährlichkeit unsachgemäßer Installationen oder mangelhaft ausgeführter Reparaturen kann gar nicht oft genug betont werden! Störungen durch PLC-Anlagen (zB. Power-LAN, Stromkabel sind nunmal KEINE Datenkabel!) haben zum Beispiel durch ihre unkontrollierbaren breitbandigen Störungen durchaus das Potential, mehrere Funkdienste gleichzeitig lahmzulegen. Hierzu gehören auch Einrichtungen des sogenannten BOS-Funk (Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste), deren Beeinträchtigung im schlimmsten Fall ebenfalls Menschleben in Gefahr bringen kann, wenn Einsatzkräfte unter Umständen nicht mehr koordiniert werden können.