Nachdem unsere Gemeinnützigkeit (vorerst) abgelehnt wurde, sind wir steuerlich nicht an die Regeln für "gemeinnützige Verein" gebunden, die in den meisten Gesetzessammlungen (für Vereine) aufgeführt sind.

Eine heutige Rückfrage beim Finanzamt Gera klärte mich aber dahingehend auf, dass wir keine Steuererklärung abgeben müssen, solange unser

  • Gewinn unter 5.000 EUR und
  • Umsatz unter 17.500 EUR

liegen.

Wir reichen also keine Unterlagen ein, könnten aber ggf. nachträglich dazu aufgefordert werden.

Hinweis:

Die Freigrenzen scheinen sich auf Körperschaftssteuer (Gewinn) und Gewerbesteuer (Umsatz) zu beziehen.